Warum hat Deutschland noch keinen Friedensvertrag?
Frage
Sehr geehrter Herr Ickeroth,
…und warum haben wir noch keinen Friedensvertrag?…
Antwort
Sehr geehrter Peter K.,
berechtigte Frage! Wer sollte denn für die deutsche Seite den Friedensvertrag unterzeichnen?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 eindeutig festgestellt, daß die BRD n i c h t Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.*
Einen Friedensvertrag kann daher nur eine Deutsche Reichsregierung aushandeln, deren es mehrere, allerdings nur in „kommissarischer“ Form gibt. Diese muß sich erst durch freie und
geheime Wahlen konstituieren bzw. legitimisieren.
Solange die Deutschen das aber nicht auf die Reihe bekommen, kann es für uns keine echte Souveränität geben. Von alliierter Seite will man natürlich keine volle Souveränität, da sonst deren Einfluß schwindet – wir unterliegen immer noch den Bestimmungen des alliierten Kontrollrates. (Die SHAEF-Gesetze dienen zur Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet; der Einigungsvertrag war nur eine Zusammenlegung von Verwaltungszonen).
Und genau dahin zielt ja auch der „Geheime Staatsvertrag“** vom 21.05.1949, dessen Bestimmungen vorsehen, die Hoheit über Deutschland bis 2099 letztlich den USA zu überlassen. Das GG galt nur zur Organisation der Verwaltung der BRD, welche aber – ob man es glaubt oder nicht, durch Aufhebung des Artikel 23 des Grundgesetzes (GG), der den Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt, am 31.8.1990 mit Wirkung zum 29.9.1990 erloschen ist. Der Status der BRD wurde zum 19. September 2000 in eine Finanzagentur-GmbH umgewandelt. Das sind Tatsachen.
Gesetze ohne Geltungsbereich sind nichtig. Damit herrscht aber kein rechtsfreier Raum, denn es
gilt wieder die Weimarer Reichsverfassung in ihrer letzten Fassung v o r dem 30.01.1933. Nur
sagen uns das unsere Politiker nicht. Aus folgenden Gründen: 1.) würden sie ihre Macht verlieren
2.) sind sie an den geheimen Staatsvertrag gebunden 3.) kann man Deutschland leichter
ausplündern und 4.) will man das Deutsche Reich sowieso in der EU aufgehen lassen. Es gibt
gute Literatur über die Gesetzeslage in der BRD. Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.
*…Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation
noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später
untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat
mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht „Rechtsnachfolger“ des
Deutschen Reiches…
**19.11.2007 wurde die Existenz des „GS“ von Bundeskanzlerin Merkel abgestritten
Seien Sie herzlich gegrüßt,
Ihr T. Ickeroth